Kaution

Die Kaution, wie Hoch darf diese sein ?

Ein Vermieter muss grundsätzlich keine Kaution verlangen, es gibt dafür keine gesetzlichen Vorgaben,  aber die meisten Vermieter verlangen eine Kaution um sich gegen Mietnomaden oder Beschädigungen der Mietwohnung abzusichern. Allgemein üblich sind Mittlerweile 3 Kaltmonatsmieten, die Kaution an sich muß dann auch im Mietvertrag festgehalten werden. Mehr als 3 Monatsmieten darf der Vermieter allerdings nicht verlangen.

Die Kaution dient dem Vermieter als Rückversicherung, wenn der Mieter die Wohnung beschädigt oder Abwohnt und diese nicht ausreichend renoviert. Die Kaution dient auch als Sicherheit für ausbleibende Mietzahlungen, sollte aber alles einwandfrei beim beenden des Mietverhältnisses übergeben werden, bekommt der Mieter die Kaution vom Vermieter zurück gezahlt. Hierbei wird vorher schon im Mietvertrag festgelegt in welchem Zustand die Wohnung verlassen werden darf und welche Renovierungsarbeiten evt. geleistet werden müssen.

Die Kaution gehört nicht dem Vermieter und er darf diese auch nicht für sich verwenden, sondern darf das Geld nur treuhänderisch verwalten. Er ist verpflichtet die Kaution auf einem separaten Konto zum üblichen Zinssatz anzulegen, in der Regel wird dafür ein Sparbuch mit einer dreimonatiger Kündigungsfrist angelegt. Alternativ kann der Mieter auch selber ein Sparbuch anlegen und dieses an den Vermieter verpfänden.

Kaution mit einer Bankbürgschaft absichern

Mittlerweile gibt es einige Banken und Unternehmen die sich auf das verleihen von Kautionen spezialisiert haben. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Bankbürgschaft mit der zb. Ihre Hausbank die Kaution absichert, die Urkunde wird dann dem Vermieter übergeben, welcher sich im Fall der Fälle die Kaution bei der Bank auszahlen lassen kann.

Erstattung der Mietkaution

Die Kaution wird nach dem Auszug vom Vermieter zurück erstattet, allerdings kann das dauern wenn Unklarheiten bestehen. Es sollte in jedem Fall schon bei Einzug ein Übergabeprotokoll anfertigt werden. Hierin sollten alle Mängel oder Schäden die evt. schon beim Einzug bestehen festgehalten werden, Schäden an der Mietwohnung welche während des Mietzeitraumes auftreten müssen umgehend und am besten Schriftlich dem Vermieter mitgeteilt werden.

Auch beim Auszug sollte dann ein Übergabeprotokoll erstellt werden um sicher zu stellen das der Vermieter über den Zustand der Wohnung informiert ist, gleichzeitig kann man sich damit gegen Forderungen des Vermieters absichern welche dieser evt. im Nachhinein noch anmelden möchte und somit die Auszahlung der Kaution vermeidet oder die Summe verringert.

Mit einem Protokoll bei Ein- und Auszug ist man immer auf der sicheren Seite um unnötigen Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden. Das Protokoll sollte von beiden Seiten gegen gezeichnet werden.